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Auch Hamburg will Kulturtaxe einführen
- In Stuttgart ist die Steuer vom Tisch
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Auch in Hamburg sollen Hotelgäste künftig eine Bettensteuer zahlen, dort unter dem Pseudonym
„Kulturtaxe“. Das hat der schwarz-grüne Senat am 23. September nach seiner Sparklausur verkündet.
Wie in Kölnsollen auch in Hamburg fünf Prozent des Preises für eine Hotelübernachtung abgeführt
werden. Zehn Millionen Euro will die Stadt so pro Jahr mehr einnehmen.
Keine Bettensteuer in Stuttgart
In Stuttgart hingegen scheint die Bettensteuer zunächst einmal vom Tisch zu sein, nachdem sich der
Finanzausschuss des Stuttgarter Gemeinderates am 22. September gegen die Einführung
ausgesprochen hat. Gegen den Vorschlag der Grünen zur Einführung der Steuer stimmten die Räte
von CDU, SPD, FDP und Freie Wähler.
Offensichtlich hatten auch die guten Argumente und die engagierte Arbeit des DEHOGA vor Ort zu
diesem Votum pro Gastfreundschaft beigetragen. „Die überwiegende Mehrheit der Ratsmitglieder
hatte nicht die geringste Lust, sich auf ein rechtlich riskantes Spiel einzulassen“, kommentierte
die Stuttgarter Zeitung nach der Abstimmung und zielt damit unter anderem darauf ab, dass die
Bettensteuer verfassungswidrig ist, wie verschiedene Gutachten mittlerweile
bestätigen.
In Köln regiert Bürokratie
Die Bettensteuer ist allerdings nicht nur verfassungswidrig. Sie ist auch an Bürokratie kaum
noch zu übertreffen, wie das Beispiel Köln beweist. Für Geschäftsreisende wird die Steuer eigentlich
gar nicht fällig. Nichtsdestotrotz müssen sie sie erst einmal zahlen und dann die Rückerstattung
beantragen. Zudem müssen sie die Originalbelege oder beglaubigte Kopien mit einreichen.
Im „Antrag auf Erstattung der Kulturförderabgabe“ der Stadt Köln heißt es wörtlich:
„Zur Prüfung des Erstattungsantrages sind sämtliche bzw. ausgewählte Nachweise
(Rechnungen, Quittungsbelege et cetera im Original oder als beglaubigte Kopie) über die
Beherbergungsleistungen sowie die erhobene Kulturförderabgabe beizulegen.“
Die Originalbelege benötigen Geschäftsreisende jedoch eigentlich selbst und Beglaubigungen
kosten im Zweifel mehr, als die Rückerstattung einbringen würde. Damit beweist die Stadt einmal
mehr, dass sie scheinbar so weit wie möglich vermeiden will, dass überhaupt Erstattungsanträge
eingereicht werden.